Karies muss behandelt werden – bei Kindern ebenso wie bei Erwachsenen. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen Milch- und bleibenden Zähnen, die dabei unbedingt beachtet werden müssen. Auch ist Karies an Milchzähnen nicht immer leicht zu entdecken, deshalb solltest du auch dann zur regelmäßigen Kontrolle kommen, wenn die Zähne deines Kindes auf den ersten Blick gesund aussehen.
Sollte dein Kind einen Behandlungsbedarf haben, werden wir gemeinsam die verschiedenen Möglichkeiten der Versorgung und auch der Durchführung besprechen, um die passende Lösung für dein Kind zu finden.
Benötigt dein Kind eine oder mehrere Zahnfüllungen, so hat es bis zum 15. Lebensjahr grundsätzlich Anspruch auf eine mit dem Zahn verklebte Kunststofffüllung. Darüber hinaus bieten wir im Sinne einer Mehrkostenfüllung eine besonders verträgliche rein keramisch basierte Füllung an, welche in Mehrschichttechnik verklebt und an die Zahnfarbe angepasst wird.
Sollte die Karies so groß sein, dass eine Füllung nicht mehr ausreichend ist, können Milchzähne mit Kinderkronen behandelt werden (welche bereits vorgefertigt sind und so direkt im Behandlungstermin eingesetzt werden können). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hierbei die silberfarbenen Edelstahlkronen, welche eine sichere Versorgung darstellen. Die Alternative hierzu stellen weiße Keramikkronen dar, deren Vorteil in einer besseren Verträglichkeit und in der Ästhetik liegen.
Ist die Karies auch für diese Lösung zu groß und tief, verhindern wir durch die Entfernung des betroffenen Zahnes, dass dein Kind Schmerzen bekommt oder der nachfolgende bleibende Zahn geschädigt wird. Nach der Zahnentfernung im Seitenzahnbereich ist es sehr wichtig, die entstandene Lücke mit einem festsitzenden oder losen Platzhalter offen zu halten, sodass der Platz für den bleibenden Zahn erhalten bleibt.
Wir bereiten dein Kind auf die Behandlung vor (Desensibilisierung) und bieten die Möglichkeit, es mit Lachgas zu unterstützen oder die Behandlung bei sehr kleinen Kindern und/oder großem Behandlungsbedarf unter Vollnarkose durchzuführen.